Aus finanziellen Gründen ist es für einige Kinder nicht möglich, an bestimmten Veranstaltungen und Aktivitäten teilzunehmen oder Schulmaterialien anzuschaffen. Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umfasst Förderungen für folgende Bereiche:
- Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten
- Lernförderung
- Freizeit - Kultur, Sport, Mitmachen
- Mittagsverpflegung
Anspruch auf das Bildungspaket besteht bei Leistungsberechtigung für
- SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
- § 3 AsylbLG
Die Antragstellung erfolgt beim Landkreis bzw. beim Jobcenter (je nach Leistungsberechtigung).
Die jeweiligen Formulare müssen zuvor in der Schule zur Bestätigung vorgelegt werden.
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