Vertretung bei Erkrankung einer Lehrkraft

 

Am ersten und am zweiten Fehltag

 

Am ersten Tag der Erkrankung tritt der „Notfallplan“ in Kraft:

Die Lehrkraft der Parallelklasse versorgt die Kinder mit Materialien. Bei einzügigen Jahrgängen nach Absprache durch eine andere Lehrkraft.

Möglichkeiten:

-    eine Vertretungskraft wird eingesetzt

   die Klasse wird von der Nachbarklasse aus beaufsichtigt

-     die Klasse der erkrankten Lehrkraft wird spontan auf alle anwesenden Klassen aufgeteilt

-   Kleingruppen werden in unmittelbarer Nähe von Klassen untergebracht (PC-Raum, Leseküche, Leseecken im Flur)

-   falls möglich, springen Kolleginnen ein

 

Am ersten und zweiten Tag wird lediglich eine Beaufsichtigung der Kinder sicher gestellt. Eine Erteilung von Fachunterricht kann und muss nicht gewährleistet sein (lt. Erlass). Der Anspruch auf Fachunterricht besteht erst ab dem dritten Tag.

 

Ab dem dritten Fehltag

Ab dem dritten Fehltag erteilt eine Kollegin einer anderen Klasse in der betroffenen Klasse Fachunterricht (eine Stunde Deutsch, eine Stunde Mathe.), während deren Klasse entweder betreut, aufgeteilt oder still beschäftigt wird.

Am nächsten Tag übernimmt die nächste Kollegin den Fachunterricht und deren Klasse wird anderweitig versorgt usw..

 

Vertretung bei längerfristig bekannten Fehltagen

Bei längerfristig bekannten Fehltagen (Fortbildung, Klassenfahrt, Krankenhausaufenthalt, …) wird rechtzeitig ein Vertretungsplan unter Einbeziehung der vorhandenen Vertretungskräfte erstellt. Die betroffene Lehrkraft kümmert sich im Vorfeld ihrer Abwesenheit um das gesamte Unterrichtsmaterial während ihrer Fehlzeit.