Masernschutzgesetz

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG - 01.03.2020) müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Schulbediensteten einen Nachweis vorlegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft  oder gegen Masern immun sind. Sollten Sie diesen Nachweis für Ihr Kind noch nicht erbracht haben, holen Sie dies bitte auf folgenden Wegen nach:

- Vorlage des Impfausweises*

- Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt*

 

(*Abgabe im Sekretariat oder bei den KlassenlehrerInnen)

 

Astrid Kleine-Denk